|
Bau- und Architektenrecht |
|
|
|
-
Baubegleitende Beratung: Prüfung und Gestaltung von Generalübernehmer- u. Generalunternehmerverträgen, Bauträgerverträgen, Bauwerkverträgen nach BGB und VOB/B
-
Durchsetzung und Abwehr von Nachtragsforderungen
-
Erarbeitung von Lösungen bei Rechtsproblemen um Sicherheiten (Vorauszahlungsbürgschaft, Erfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft, Sicherheitseinbehalte)
-
Durchsetzung und Abwehr von Vertragskündigungen sowie Hilfestellung bei der Abrechnung gekündigter Verträge, insbesondere zur Frage der Prüffähigkeit der Schlussrechnung
-
Unterstützung bei der Anmeldung von Bedenken und Baubehinderungsanzeigen und der Lösung daraus resultierender Rechtsprobleme
-
Unterstützung bei der Abnahme bzw. Teilabnahme von Werkleistungen
-
Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
-
Durchsetzung bzw. Abwehr von Verzugsschäden und Vertragsstrafen
-
Führung von Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren
-
Erstellung und Prüfung von Architektenverträgen
-
Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen des Architekten
-
Baugenehmigungen, Geschäftsbesorgung bei Behörden und Gemeinden im Verwaltungsverfahren
-
Vorgehen gegen Veränderungssperren, Bebauungspläne sowie einzelne Vorhaben
-
Widerspruchsverfahren bei der Baubehörde
|