| Kosten |
|
|
|
|
Die hohe Leistung, die Sie zu Recht von uns erwarten, hat selbstverständlich ihren Preis. Unsere Mandanten schätzen es, dass wir im Erstberatungsgespräch offen auch über die zu erwartenden Kosten sprechen.
Gern vereinbaren wir im außergerichtlichen Bereich abweichend von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ein an der wirtschaftlichen Bedeutung und dem konkreten Arbeitsaufwand der Angelegenheit orientiertes Zeit- oder Pauschalhonorar. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen Mindestgebühren nach dem RVG, die sich zwingend nach dem Gegenstandswert des Rechtsstreits bemessen. Zur Vermeidung des Kostenrisikos empfehlen wir insbesondere Privatmandanten den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. |