Rechtsgebiete

Handels- und Gesellschaftsrecht PDF Drucken E-Mail

Das Handelsrecht betrifft bestimmte Vorschriften, welche allein für den kaufmännischen Verkehr gelten. Das maßgebliche Gesetz ist das Handelsgesetzbuch (HGB).  

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Handelsvertreterrecht
  • Leasing
  • Kaufmännische Rügeobliegenheiten, kaufmännisches Bestätigungsschreiben
  • Aufbau und Betreuung von Franchise-Systemen
  • Produkthaftung
  • E-Commerce

Als Gesellschaftsrecht wird das Recht der privaten Gesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH, AG, SE etc.) bezeichnet. Es regelt ihre körperschaftliche Verfassung ebenso wie die Möglichkeit der privaten Gesellschaften, im Rechtsverkehr aufzutreten.

  • Gründung und Gestaltung der Gesellschaftsverträge
  • Finanzierung der Expansion (Eigenkapitalmaßnahmen, Fremdkapitalfinanzierung, Kapitalerhöhungen)
  • Austragung von Gesellschafterstreitigkeiten
  • Umstrukturierung und Reorganisation (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel)
  • Planung der Unternehmernachfolge, auch unter erb- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten
  • Auflösung und Liquidation
  • Unternehmenskauf und -nachfolge
  • Recht der Handelsvertretung
  • Vertriebsverträge
  • Franchise-Verträge
  • Vertragsgestaltung
  • Erstellung und Bewertung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Recht der Personengesellschaften und der GmbH